Teilnahmebedingungen Schiedsrichteraus- und fortbildung
1. Anmeldung
1.1. Eine Meldung ist nur dann gültig, wenn sie über das Anmeldesystem der NWVV-Region DNS erfolgt.
1.2. Das Meldeformular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Eine Angabe von falschen Daten oder die Verwendung von augenscheinlich nicht dem Teilnehmer gehörenden E-Mail-Adressen oder Handynummern kann zur automatischen Stornierung der Anmeldung führen.
1.3. Jede/r Teilnehmer/in muss sich persönlich anmelden. Eine Anmeldung durch Dritte ist nicht erlaubt. Wenn Buchungen erkennbar nicht vom Teilnehmer durchgeführt wurden, wird diese Buchung ohne weitere Nachfrage storniert.
2. Stornierungen
2.1. Eine kostenfreie Stornierung einer Teilnahme ist bis 7 Kalendertage vor Lehrgangstermin schriftlich per E-Mail möglich.
2.2. Die NWVV-Region DNS behält sich vor, in Einzelfall auch eine kurzfristigere Stornierung zu akzeptieren.
2.3. Bei Nichtteilnahme an einem Lehrgang, ohne oder bei zu später vorheriger Abmeldung, wird die komplette Lehrgangsgebühr fällig.
2.4. Sollte ein Lehrgang auf Grund von Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch die NWVV-Region DNS abgesagt werden, werden die Teilnehmer per Email schnellstmöglich vor dem Lehrgangstermin per Email darüber informiert.
3. Mindestteilnehmer
3.1. Ab folgenden Teilnehmerzahlen findet ein Lehrgang sicher statt:
Lehrgang | Mindest-Teilnehmerzahl |
Jugendschiedsrichterlehrgang | 12 |
Anschreibekurs | 5 |
SAMSScore Einführung | 5 |
D-Ausbildung, kurz | 7 |
D-Ausbildung, lang | 7 |
C-Vorbereitungslehrgang, kurz | 7 |
C-Vorbereitungslehrgang, lang | 7 |
Fortbildungen (Standard) | 7 |
Fortbildungen (Praxis) | 4 |
Prüfung, Theorie | 5 |
Prüfung, Praxis | 6 |
3.2. Der Regionsschiedsrichterwart kann Lehrgänge im Einzelfall auch bei einer geringeren Anmeldezahl durchzuführen lassen.
4. Abrechnung / Fälligkeit
4.1. Die Lehrgänge werden mit den in der Anmeldung angegeben Vereinen abgerechnet. Eine Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.
4.2. Eine Abrechnung direkt mit einem Teilnehmer erfolgt nur im begründeten Ausnahmefall.
4.3. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den entsprechenden Ordnungen des NWVV.
5. Speicherung personenbezogener Daten
5.1 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die bei der Anmeldung abgegeben personenbezogenen Daten bis zur erfolgreichen Abrechnung der Lehrgänge gespeichert und für die Durchführung und Abrechnung der Lehrgänge verwendet werden.