Die nachfolgende Übersicht zeigt auf, in welcher Liga welche Schiedsrichterlizenz laut Verbandsspielordnung als Minimum vorgeschrieben ist.

Für die Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildung von Jugend-, C- und D-Schiedsrichtern sind die NWVV-Regionen und deren Regionsschiedsrichterwarte zuständig! Der NWVV organisiert und führt die Aus- und Fortbildungen von BK- und B-Schiedsrichtern durch.

Auf dem Verbandstag am 2.Juli 2005 wurde beschlossen, dass in der Bezirksliga der 1.Schiedsrichter eine D-Lizenz benötigt, wenn der 2.Schiedsrichter über mindestens eine C-Lizenz verfügt.

Spielklasse 1.Schiedsrichter 2.Schiedsrichter Zuständigkeit
Oberliga B-Lizenz C-Lizenz NWVV
Verbandsliga BK-Lizenz C-Lizenz NWVV
Landesliga C-Lizenz D-Lizenz NWVV-Regionen
Bezirksliga C-Lizenz D-Lizenz NWVV-Regionen
  D-Lizenz C-Lizenz  
Bezirksklasse D-Lizenz D-Lizenz NWVV-Regionen
Kreisliga D-Lizenz D-Lizenz NWVV-Regionen