1. Gastgeber:

Die erstgenannte Mannschaft der im Spielplan ersten Spielpaarung ist Gastgeber.

2. Spielreihenfolge:

Wie im Spielplan angegeben. Die angegebene Spielreihenfolge ist verbindlich!

Ausnahme: Die beteiligten Mannschaften können mit schriftlicher Zustimmung des Staffelleiters auf eine geänderte Spielreihenfolge einigen.

3. Spielplanänderungen:

Einsprüche gegen den vorläufigen Spielplan sind dem Staffelleiter von den ausrichtenden Vereinen für Ihre Heimspiele bis zwei Wochen nach Veröffentlichung des vorläufigen Spielplans mit Änderungsvorschlag zuzuleiten.

Bevorzugter Ausweichtermin sollte der jeweilige Sonntag, in zweiter Linie das Wochenende vor bzw. nach dem betreffenden Spieltag sein. Der Staffelleiter soll derartige Wünsche berücksichtigen, wenn der Rahmenspielplan dies zulässt. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, darf er weitergehenden Änderungsanträgen jedoch nur in Ausnahmefällen zustimmen.

Der terminierte Saisonbeginn und das Saisonende sind für die im Rahmenspielplan definierten Spielklassen festgelegt und einzuhalten!

Eine Verlegung auf den NWS-Termin oder NCS -Termine ist nicht gestattet.

Weiterhin sind die Termine der Pokalrunden und der Jugendmeisterschaften zu beachten. Die Jugendmeisterschaften werden in der Regel an einem Sonntag ausgerichtet. Ausnahme sind die Jugend-Landesmeisterschaften des NWVV, die zweitägig ausgetragen werden.

Hat der Ausrichter am vorgesehenen Termin bzw. an den möglichen Ausweichterminen keine regelgerechte Halle zur Verfügung, wechselt das Heimrecht zu “Mannschaft 2” der ersten Spielbegegnung. Ist auch dort eine Ausrichtung nicht möglich, werden die Spiele bei “Mannschaft 3” ausgetragen.

Wird nach der Spielklasseneinteilung bzw. während der Saison eine Mannschaft aus der Staffel zurückgezogen, werden die verbleibenden Einzelspiele zusammengelegt bzw. an bestehende Spieltage angehängt. Bleiben dennoch Einzelspiele übrig, so hat die nachträglich abgemeldete Mannschaft dafür das neutrale Schiedsgericht zu stellen. Bei zusammengelegten Einzelspielen stellt der Ausrichter für das angehängte Spiel das Schiedsgericht.

Grundsätzlich ist vorgesehen, eine vollständige Saison mit Hin- und Rückrunde durchzuführen.

Sollte es die Situation erforderlich machen, kann davon abweichend eine andere Spielform gewählt werden, um eine wertbare Saison zu erreichen. Denkbar sind u.a. auch Platzierungsspiele in Form von Turnieren. Die genauen Modi und Termine werden dann rechtzeitig mitgeteilt.

4. Spielverlegungen:

Nach Ablauf der Einspruchsfrist und dem darauffolgenden Erscheinen des endgültigen Spielplans werden Spielverlegungsanträge grundsätzlich nur dann bearbeitet, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem betreffenden Spieltag mit einem neuen Terminvorschlag und der schriftlichen Einverständniserklärung der beteiligten Vereine beim Staffelleiter vorliegen. Der letztmögliche Spieltag ist der 19.03.2023.

Kann ein Spieltag aufgrund Einschränkungen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden, so ist dies während der Saison bzw. an den im Rahmenterminplan gesetzten NCS-Terminen nachzuholen.

Anträge auf Spielverlegungen, nach Veröffentlichung des endgültigen Spielplans, sind im Bereich des Spielbetriebes DNS gebührenfrei.

5. Spielreihenfolge/Anfangsspielzeit:

Wie im Spielplan angegeben. Die angegebene Spielreihenfolge ist Anfangsspielzeit: verbindlich!

Ausnahme: Die beteiligten Mannschaften können sich im Einvernehmen mit dem Staffelleiter auf eine geänderte Spielreihenfolge bzw. Anfangsspielzeit einigen. Diese erlangt erst Gültigkeit, wenn diese schriftlich durch den Staffelleiter bestätigt wurde.

6. Schiedsgericht:

Jede Mannschaft hat ein ihrer Leistungsklasse entsprechend qualifiziertes und neutrales Schiedsgericht zu stellen.

Die jeweils spielfreie Gastmannschaft eines Doppelspieltages stellt ein komplettes Schiedsgericht. In der Bezirksklasse benötigen beide Schiedsrichter eine D- oder Jugend-Lizenz in der Kreisliga benötigt mindestens der 1.Schiri eine D- oder Jugend-Lizenz. Die Anschreiber müssen eine gültige Schiedsrichterlizenz besitzen oder in der Anschreiberkartei der NWVV-Region DNS gelistet sein.

Sind an einem Doppelspieltag 2 Mannschaften eines Vereins beteiligt, kann die 3. Mannschaft für ihr(e) Spiel(e) ein neutrales Schiedsgericht beantragen. Ein diesbezüglicher Antrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Spielplans an den Staffelleiter zu richten. Geht bis zu diesem Termin kein Antrag beim Staffelleiter ein, wird das Einverständnis der 3. Mannschaft unterstellt, dass das Schiedsgericht von der jeweils spielfreien Mannschaft dieses Doppelspieltages gestellt wird.

7. Spielbeginn/Hallenöffnung:

Am Samstag zwischen 14.00 und 16.00 Uhr und am Sonntag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr. Änderungen dieser Anfangszeiten außerhalb des Zeitrahmens sind nur mit Zustimmung des Staffelleiters möglich. Der Spielbeginn ist bis zur Veröffentlichung des endgültigen Spielplanes festzulegen. Änderungen des Spielbeginns nach Vorlage des endgültigen Spielplanes, sind nur mit Zustimmung des Staffelleiters und der beteiligten Mannschaften möglich. Der Spielbeginn des zweiten Spieles ist 45 Minuten nach Ende des vorausgegangenen Spieles. Die beteiligten Mannschaften können sich auf eine Pause von 60 Minuten einigen.

Hallenöffnung ist jeweils mindestens eine Stunde vor Spielbeginn.

8. Einladungen:

Der Ausrichter ist verpflichtet, dem zuständigen Staffelleiter vor Saisonbeginn die Austragungshallen zu den Spielterminen seiner Pflichtspiele zu benennen, damit dieser die Eintragung im Online-Spielplan vornehmen kann.

Eine schriftliche Einladungspflicht an die Gastmannschaften (Kopie an den Staffelleiter) zu den Heimspielen besteht nur, wenn die Spielhalle nicht im Hallenverzeichnis des NWVV aufgeführt ist und daher nicht in den Online-Spielplan eingetragen werden kann, oder wenn sich der Austragungsort bzw. die Austragungshalle innerhalb der letzten 8 Tage vor dem Austragungstermin ändert.

9. Geldstrafen:

Verstöße, die gemäß § 7 DNS-SO oder VGHO mit einer Geldstrafe belegt sind, sind vom Staffelleiter oder Spielwart durch Zusendung eines Strafbescheides innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis des Verstoßes zu ahnden.
Die Geldstrafen werden bei nicht fristgerechter Zahlung unter Verdoppelung des Betrages mit neuer Fristsetzung (3 Wochen) vom Staffelleiter oder Spielwart einmal angemahnt. Kommt ein Verein auch dieser Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nach, wird er mit Punktabzug bestraft. Alle Punktspiele dieses Vereins (bei Verstößen einer bestimmten Mannschaft nur deren Spiele), die in der Zeit zwischen Ablauf der ersten Zahlungsfrist und Eingang der Zahlung stattfinden bzw. stattfinden müssen, werden wie ausgetragen gewertet. Dessen ungeachtet werden diesem Verein bzw. dieser Mannschaft für jedes dieser Spiele 3 Punkte abgezogen. Alle Spiele dieses Vereins bzw. dieser Mannschaft, die in diesem Zeitraum im K.O.-System ausgetragen werden (Aufstiegs-, Relegations-, Qualifikations-, Pokalspiele etc.), werden mit 0 Punkten, 0:3 Sätzen und 0:75 Ballpunkten als verloren gewertet.

10. SAMS Score:

SAMS Score wird in der Bezirksklasse DNS Frauen und Kreisliga DNS Frauen verwendet. Derer Ausrichter bzw. Gastgeber hat sicherzustellen, dass

a) die Technik mindestens 45 Min. vor Spielbeginn betriebsbereit ist,

b) die Stromversorgung sichergestellt ist und

c) ein Ersatzspielberichtsbogen für den Notfall zur Verfügung steht.

Zugelassen sind der NWVV- (blau, mit DVV-Prüfsiegel), sowie DVV- (rot) Spielberichtsbogen und die Ersatzspielberichtsbögen zu SAMS Score.

11. Spielball:

Offizieller Spielball ist der Mikasa V200W. Alternativ darf auch mit dem Mikasa V300W gespielt werden. Die jeweiligen Gastgeber haben den Spielball zu stellen.

12. Spielberechtigung:

Es sind ausschließlich ePässe als Spielerlizenz zugelassen. Diese ePässe haben dem aktuellen Stand, also den aktuell in SAMS eingetragenen Angaben, zu entsprechen.

Spätestens 3 Wochen vor Saisonbeginn müssen mindestens 6 Spieler(lizenzen) der jeweiligen Mannschaft zugeordnet sein. Die Zuordnung der Spielerlizenzen zu den einzelnen Mannschaften und Spielklassen hat fristgerecht durch den Verein zu erfolgen. Zum jeweiligen Stichtag hat der Staffelleiter diese Zuordnung zu überprüfen. Bei Pokalspielen und Meisterschaften müssen die ePässe ohne Ausnahme vorliegen.

Der Ausdruck der ePässe hat im DIN A4-Format zu erfolgen. Die Daten im ePass müssen vollständig sein und der Richtigkeit entsprechen - ePässe ohne Werbung bzw. Unterschrift sind ungültig.

Für nichtdeutsche Spieler aller Spielklassen, die unter Staatsangehörigkeit NICHT Deutschland im ePass eingetragen haben, muss dem Staffelleiter die ‚Erklärung für nichtdeutsche Spieler‘ vorgelegt werden.

Ist für diese Spieler unter Ursprungsverband ebenfalls NICHT Deutschland eingetragen, muss sich der Spieler mit dem DVV in Verbindung setzen und ggf. ein Transferzertifikat (ITC) beantragen. Beim Staffelleiter sind dann ITC UND "Erklärung für nichtdeutsche Spieler"‘ vorzulegen.

Fehlen o.g. Vorlage(n), darf für einen nichtdeutschen Spieler KEINE Spielberechtigung ausgestellt werden!
Diese(r) Spieler sind/ist umgehend vom zuständigen Staffelleiter von der jeweiligen Mannschaftsliste zu entfernen. Der zuständige Staffelleiter informiert umgehend die zuständige Passstelle des NWVV.

13.Anzahl Spieler:innen:

Abweichend von Regel 4.1.1 der Offiziellen Volleyball-Spielregeln kann sich eine Mannschaft aus bis zu 14 Spielern zusammensetzen. Abweichend von Regel 19.1.1 der Offiziellen Volleyball-Spielregeln muss für den Fall, dass 13 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, mindestens ein Libero benannt werden. Falls 14 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, müssen zwei Liberos benannt werden.

14. Höherspielen:

Ein Höherspielen ist weiterhin ab dem 1. Spieltag zulässig.

Gemäß § 6.11.5 BSO dürfen Jugendliche am jeweiligen Wochenende nur für eine Mannschaft höher spielen und maximal in 2 Spielen pro Tag eingesetzt werden.

Das Höherspielen von Erwachsenen und Jugendlichen ist gleichermaßen im Spielberichtsbogen unter Angabe der Stammdaten (Vorname, Nachname, Geb.-Datum, Spielerlizenznummer) des Spielers zu vermerken. Wird SAMS Score in der Staffel verwendet, so sind diese Eintragungen zusätzlich nicht (mehr) notwendig. Im ePass ist zudem hanschriftlich vom 1. Schiedsrichter das Höherspielen von Erwachsenen zu erfassen (Bei Jugendspielern erfolgt KEINE diesbezügliche Eintragung im ePass). Hat der Staffelleiter den Spielberichtsbogen geprüft und das Höherspielen im SAMS-Portal bei der jeweiligen Mannschaft eingetragen, ist der Verein verpflichtet, diesen Spielerpass erneut auszudrucken, um die Aktualität der Angaben wieder herzustellen. 

15. Ergebnismeldung:

Die Gastgeber sind verpflichtet, die Spielergebnisse innerhalb von 2 Stunden nach Spielende des letzten Spiels über das SAMS-Portal zu veröffentlichen.

16. Aufstieg:

Die direkten Aufsteiger wird in der Spielordnung des NWVV-Region DNS (DNS-SO) geregelt. Es finden keine Auf- und Abstiegsspiele statt.

17. Abstieg:

Wird in der Spielordnung des NWVV-Region DNS (DNS-SO) geregelt.

18. Aufstellungskarten:

Bei allen Pflichtspielen Mannschaftsaufstellungskarten zu verwenden und vor Satzbeginn beim zuständigen Schreiber abzugeben. Die Aufstellungskarten stehen auf den Homepages von NVV und der NWVV-Region DNS als Download zur Verfügung bzw. können über die Geschäftsstelle des NWVV käuflich erworben werden.

Die Mannschaftsaufstellungskarten werden vom jeweiligen Gastgeber/Ausrichter zur Verfügung gestellt.

19. Witterungsbedingter Nichtantritt:

Ein Antrag auf einen witterungsbedingten Nichtantritt einer Mannschaft ist dem Ausrichter sowie dem zuständigen Staffelleiter am Vortag bis spätestens 21.00 Uhr mitzuteilen. Bei Nichterreichbarkeit ist der zuständige Spielwart zu informieren (siehe Anschriftenliste zur Staffel). Über die Vertretbarkeit des witterungsbedingten Nichtantritt entscheidet der Staffelleiter.

20. Änderung der Kontaktdaten:

Änderungen von Kontaktdaten (z.B. Mannschaftsverantwortliche) sind eigenständig vom Verein im Online-Portal von SAMS vorzunehmen, um die Aktualität der Adressdaten zu gewährleisten. Außerdem ist der Staffelleiter darüber zu informieren

Stand: 31.07.2022